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18.08.2015 | Artikel

Verstetigung der Mehrgenerationenhäuser ab 2017

Von: Gunnar Wörpel

 

Die Bundesregierung erläuterte auf Anfrage von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die vorgesehene Verstetigung der Mehrgenerationenhäuser ab 2017. Das als erfolgreich angesehene Konzept der Mehrgenerationenhäuser (MGH) soll weiterentwickelt und deren Arbeit gemeinsam mit Kommunen und Ländern gesichert werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant bis Ende des Jahres 2016 die Voraussetzungen für die Absicherung der Arbeit der MGH ab dem Jahr 2017 geschaffen zu haben. Grundlage ist hierfür eine bereits im Mai beschlossene Rahmenvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenverbänden. Um einen möglichst nahtlosen Anschluss gestalten zu können, ist daher zunächst eine Verlängerung der Arbeit aller derzeit geförderten MGH im Jahr 2016 vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung der Modalitäten zur längerfristigen Förderung von MGH wird unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen und der Anregungen aus der Rahmenvereinbarung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden geklärt. Schwerpunktthema der MGH wird auch weiterhin die Förderung des Freiwilligen Engagements sein. Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier

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