Aktuell
26.08.2015 | Veröffentlichung

Bildungs- und Teilhabepaket

Von: Dieter Eckert

 

Seit über vier Jahren können Familien mit geringen Einkommen eine finanzielle Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Mit diesen Leistungen wird Kindern und Jugendlichen der Zugang zu verschiedenen Lern- und Freizeitangeboten erleichtert. Die mit der Administration der Leistungen betrauten Fachkräfte sind vor besondere Herausforderungen gestellt: Anstatt die Rechtsansprüche der jungen Menschen durch Geldleistung zu erfüllen, müssen häufig über ein Gutscheinsystem aufwändige Sachleistungen erbracht werden.
Die vorgelegten Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen die praktischen Erfahrungen der Leistungsberechtigten sowie der Träger und Anbieter von Leistungen in den Rechtskreisen des SGB II, SGB XII, BKGG sowie – neu seit dem 01. März 2015 - des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auf. Sie werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und weiterer Landessozialgerichte in dieser Neuauflage aktualisiert und an den Stand der Gesetzgebung angepasst. Dies macht die Arbeitshilfe zu einer wertvollen Orientierung für die Beratungspraxis in der Umsetzung dieser Leistungen vor Ort.

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