Uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung gewähren und von Krieg, Folter und Flucht traumatisierte Menschen vor Abschiebung schützen

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen fordert der AWO Bundesverband e.V. eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung geflüchteter Menschen in Deutschland und die angemessene Berücksichtigung schwerer Erkrankungen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren. In dem Appell „Menschenrechte achten – uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung gewähren und von Krieg, Folter und Flucht traumatisierte Menschen vor Abschiebung schützen“ wendet sich der AWO Bundesverband e.V., zusammen mit weiteren Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und Fachverbänden, darunter die Bundespsychotherapeutenkammer, an die nächste Bundesregierung und stellt zentrale Forderungen auf:

  • Geflüchtete brauchen einen uneingeschränkten Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung
  • Die Finanzierung der Psychosozialen Zentren muss nachhaltig sichergestellt werden
  • Die Übernahme von Dolmetscher*innenkosten durch Sprachmittlung muss gesetzlich verankert werden
  • Asylrechtsverschärfungen müssen zurückgenommen werden, um etwa schwere Erkrankungen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen.

Hintergrund:

Geflüchteten und Überlebenden von Krieg, Folter und Flucht erhalten häufig keinen oder zu späten Zugang zu notwendigen Behandlungen. Dies liegt an u.a. an den restriktiven Einschränkungen durch das AsylblG und der fehlenden ausreichenden, nachhaltigen Finanzierung der Psychosozialen Zentren. Wenn Erkrankungen nicht behandelt werden, können sie chronisch werden und das Leiden der Betroffenen verlängern. Dadurch werden unnötige medizinische und auch gesellschaftliche Folgekosten verursacht.

Neben dem uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung, braucht es einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung, damit Ärzt*in und Patient*in sich verständigen können und keine Fehldiagnosen  entstehen.

Ferner müssen Erkrankungen wieder angemessene Berücksichtigung im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren finden. Dies gelingt durch einen angemessenen Zeitraum zwischen Asylgesuch und Asylanhörung und durch die Zulassung der Expertise psychologischer Psychotherapeut*innen.

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