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19.02.2016 | Pressemitteilung

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Asylpaket II

Von: Nadine Lind

 

Der Gesetzentwurf enthält Neuregelungen, die aus Sicht der AWO zum Teil verfassungs- und/oder europarechtswidrig sind. Die Einführung weiterer sicherer Herkunftsländer und die Einrichtung von speziellen Aufnahmeeinrichtungen hält die AWO für falsch. Wir werden die Praxis der dort durchzuführenden Verfahren und die geplante Beschleunigungswirkung kritisch begleiten.

Es muss sichergestellt werden, dass diese neuen Aufnahmeeinrichtungen allen rechtstaatlichen Ansprüchen genügen. Die Arbeiterwohlfahrt befürchtet katastrophale Auswirkungen durch die geplanten Regelungen zum Familiennachzug.

Die Zahl von Kindern und Frauen auf den lebensgefährlichen Fluchtwegen über Mittelmeer und Balkanroute steigt bereits rasant und minderjährigen Flüchtlingen wird das Recht auf Elternnachzug durch die Fristen de facto verwehrt. Auch die mit den Aufnahmeeinrichtungen verbundene Wiedereinführung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme halten wir angesichts der Größe der Einrichtungen für höchst problematisch für die Betroffenen, insbesondere für Familien und Kinder.

Bereits jetzt werden in Bayern Familien, deren Kinder bereits in kleinen Städten integriert sind, dort zur Schule gehen oder eine Ausbildung begonnen haben, gezwungen, in die zwei bestehenden Aufnahmeeinrichtungen einzuziehen.

Damit wird der erfolgreich laufende Integrationsprozess einfach abgewürgt. Die Regelungen in den beiden Gesetzentwürfen sind aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt in keiner Weise geeignet, die krisenhafte Situation bei der Aufnahme und Versorgung der ankommenden Flüchtlinge zu entlasten oder zu verbessern.

Beide Gesetzentwürfe schaffen erhebliche Belastungen für die schutzsuchenden Menschen. Das Asylverfahren wird erneut komplizierter gestaltet. Vorhandene Schwierigkeiten werden durch die Gesetzesänderungen nicht gelöst oder abgebaut.

Die Dimension der derzeitigen Fluchtbewegung kann nicht durch nationale Alleingänge beeinflusst werden. Wir brauchen solidarische, europäische und globale Lösungen. Insofern begrüßen wir die Bemühungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene und ihre Absicht, mit den Nachbarländern Syriens zu kooperieren.

Umso wichtiger ist allerdings dann die europarechtskonforme Ausgestaltung des nationalen Rechts. Die Arbeiterwohlfahrt empfiehlt dringend eine angemessene Beteiligung von anerkannten Experten und den Einbezug der Erfahrungen und Kenntnisse der Verbände und Menschenrechtsorganisationen (Deutsches Institut für Menschenrechte, UNHCR, u.a. Organisationen der Zivilgesellschaft).

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