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20.02.2015 | Stellungnahmen

Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder

Von: Cordula Schuh

 

1. Einführung Alle Eltern haben bei entsprechendem Bedarf Anspruch auf angemessene Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bzw. ihrer elterlichen Rolle nach dem SGB VIII (z.B. Entwicklungshilfen, Hilfen zur Erziehung). Darüber hinaus wird der Teilhabebedarf von Menschen mit Behinderung etwa zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vielfach von der Eingliederungshilfe (SGB XII) gedeckt. [2] Eltern mit Beeinträchtigungen werden daher, je nach Bedarf, vor allem durch die Eingliederungshilfe und die Kinder- und Jugendhilfe beraten und unterstützt.
Die Empfehlungen (DV 32/13) wurden von der Arbeitsgruppe „Elternassistenz“ erarbeitet und nach Beratungen in den Fachausschüssen „Rehabilitation und Teilhabe“ sowie „Jugend und Familie“ am 30. September 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

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