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05.05.2023 | Pressemitteilung

Compliance-Untersuchungen bei AWO-Gliederungen in Brandenburg

Im Rahmen der Compliance-Untersuchungen des AWO Bundesverbands bei der AWO in Brandenburg gibt es nun mehrere gerichtliche Entscheidungen.

Der Bundesverband hat den verbandlichen Klageweg beschritten und beantragt, dass die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder des Bezirksverbands Brandenburg Ost e.V. zeitweilig von ihren Mitgliedsrechten suspendiert und ihres Vorstandsamtes enthoben werden, insbesondere um die Durchführung einer längst überfälligen Mitgliederversammlung (die letzte Mitgliederversammlung fand im Jahr 2015 statt) zu ermöglichen. Die Amtsenthebung ist nunmehr in einem Eilverfahren vom AWO-Bundesvereinsgericht, dem höchsten Vereinsgericht der AWO, angeordnet worden.

In einem weiteren Verfahren vor dem AWO-Bundesvereinsgericht wurde die Nichtigkeit von Ordnungsmaßnahmen des Bezirksverbands Brandenburg Ost gegen drei Kreisverbände festgestellt. Die Ordnungsmaßnahmen, die unter anderem den Ausschluss der Kreisverbände aus der AWO vorsahen, wurden entgegen den Prüfungsergebnissen des Bundesverbands, die die Kreisverbände entlasteten, vom Bezirksvorstand beschlossen. In einem dritten Verfahren hat das Landgericht Frankfurt (Oder) bestätigt, dass die Äußerungen des Bundesverbands in der Pressemitteilung vom 28.02.2023 nicht rechtswidrig waren. Der Bezirksvorstand des Bezirksverband Brandenburg Ost hatte versucht, die in der Pressemitteilung getätigten Äußerungen gerichtlich zu unterbinden. Der entsprechende Eilantrag des Bezirksverbands Brandenburg Ost wurde vom Landgericht Frankfurt (Oder) abgewiesen.

Auf Basis der verbandlichen Aufsichtsstrukturen hatte der AWO Bundesverband nach sich zuspitzenden Konflikten zwischen brandenburgischen AWO-Verbänden im Sommer 2022 Prüfungen eingeleitet. Insbesondere den Kreisverbänden Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde waren vom Landesverband Brandenburg und Bezirksverband Brandenburg-Ost öffentlich schwerwiegende Compliance-Verstöße vorgeworfen worden (u.a. Vetternwirtschaft, Verstöße bei einer Immobilientransaktion). Bei den Kreisverbänden konnten nach umfassender und externer Prüfung keine schwerwiegenden Compliance-Verstöße festgestellt werden.

Im Rahmen der Prüfung sind allerdings beim Bezirksverband Brandenburg Ost schwerwiegende Compliance-Verstöße festgestellt worden, die nach erfolglosen Vermittlungsversuchen durch den Bundesverband schlussendlich zu den vorgenannten Verfahren führten.

„In verschiedenen Gerichtsverfahren ist nunmehr festgestellt worden, dass das Verhalten einzelner Mitglieder des Bezirksvorstands Gesetzen und Regularien der AWO entgegensteht. Der Bundesverband fordert im Wesentlichen Selbstverständlichkeiten: Die Wahrung der Rechte der Mitglieder und die Durchführung von demokratischen Wahlen. Es ist bedauerlich, dass hierfür erst der Rechtsweg beschritten werden muss“, sagt der Vorstand des Bundesverbands. „Rechtswidriges Verhalten wird vom Bundesverband allerdings nicht akzeptiert. Wir sind erfreut, dass die Gerichte unsere Auffassung teilen.“

 

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