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11.12.2020 | Pressemitteilung

AWO Bundesverband begrüßt umfassende Aufklärung in Hessen-Süd

In den vergangenen Tagen berichteten Medien zu Vorkommnissen beim AWO Bezirksverband Hessen-Süd. Im Fokus der Berichterstattung stehen der ehemalige Berater bzw. Generalbevollmächtige des Bezirksverbands und dessen geschäftliche Beziehungen mit der Arbeiterwohlfahrt in Hessen-Süd.

 

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbands:

 

„Wir begrüßen die umfassende und faire Berichterstattung über die Vorkommnisse bei der AWO. Die Berichte sind zwar jedes Mal wieder schmerzlich für uns und die Menschen, die sich beruflich oder ehrenamtlich in unserer Arbeiterwohlfahrt engagieren und die Werte der AWO tagtäglich leben. Aber es ist unser Anliegen, gegenüber der Öffentlichkeit vollumfänglich transparent zu sein.

 

Die Vorgänge um die Immobiliengeschäfte des ehemaligen Generalbevollmächtigten beschäftigen den Bundesverband bereits seit Anfang 2018. Nach intensiven Prüfungen mit externen Fachleuten und den festgestellten Erkenntnissen führte dies dazu, dass wir im Dezember 2018 als notwendig erachtet haben, eine Strafanzeige gegen die handelnden Personen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einzureichen. Eine unabhängige Ermittlungsbehörde sollte sich des Falls annehmen, die Erkenntnisse bewerten und notwendige Schritte einleiten. Den Stand der Ermittlungen kennen wir nicht.

 

Es war uns aber ein wichtiges Anliegen, unserer Verantwortung als aufsichtsführender Gliederung zusätzlich weiterhin nachzukommen und die ideellen und materiellen Werte der AWO zu schützen, sodass wir weiterhin alle zur Verfügung stehenden verbandsrechtlichen und verbandspolitischen Wege beschritten haben:

  • Das Bundesschiedsgericht der Arbeiterwohlfahrt hat den Antrag des Bundesverbandes nachvollzogen und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Willy Jost seines Amtes enthoben.
  • Die Mitglieder haben bei der Bezirkskonferenz dem ehemaligen Vorstand mit sehr großer Mehrheit der Stimmen die Entlastung verweigert.
  • Ein neuer Vorstand wurde gewählt und Verträge mit den ehemals handelnden Personen gekündigt.

Zudem wurde auch in Folge der Vorkommnisse der AWO-Governance-Kodex überarbeitet. Die Neuerungen stärken unter anderem die Aufsicht und verringern das Risiko von Interessenkonflikten bei geschäftlichen Beziehungen.

Wolfgang Stadler: „Dies zeigt deutlich, wie die AWO zu den Verfehlungen steht. Das Handeln der verantwortlichen Personen stellt eine Verletzung unserer Werte und Grundprinzipien dar und steht diametral zu unserem Regelwerk. Unsere Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Gemeinsam mit der neuen Führungsspitze werden wir die Vorgänge weiter rückhaltlos aufklären und die vormals handelnden Personen zur Verantwortung ziehen.“

Anlage:

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