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10.08.2016 | Artikel

10 Jahre AGG: Antidiskriminierungsstelle legt ausführliche Evaluation vor

Von: Corinna Lieben

 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), mit dem vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollten, war schon vor seinem Inkrafttreten am 18. August 2016 Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen in der Politik.

Am 9. August 2016, also fast 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Bilanz gezogen und eine ausführliche Evaluation des Gesetzes vorgelegt. „Die Einführung des AGG war ein Meilenstein“, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, bei der Vorstellung des Berichts. Doch sie mahnte auch einen effektiveren Schutz vor Benachteiligungen an.

Auf rund 160 Seiten zeigt der Bericht den Nachbesserungsbedarf beim AGG auf und bestätigt viele Einschätzungen der AWO.

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