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23.06.2020 | Pressemitteilung

AWO zur "Grünen Grundsicherung"

AWO begrüßt neues Gutachten zur Regelsatzneuermittlung.

Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse eines Gutachtens zur Regelsatzneuermittlung im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen kommentiert Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Die Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe der Politik. Denn es geht um die Gewährleistung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für aktuell mehr als 7 Millionen Menschen in Deutschland. Ihre Lebensumstände sind eng mit der Höhe der Regelbedarfe verbunden. In der Vergangenheit hat die Arbeiterwohlfahrt das turnusmäßige Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze an verschiedenen Stellen kritisiert und sich erst kürzlich gemeinsam mit vielen anderen Organisationen öffentlich zu Wort gemeldet, um konkrete Verbesserungen beim anstehenden Verfahren anzumahnen."

Heute haben auch Bündnis 90/Die Grünen zu dieser Frage ein Positionspapier vorgestellt. Darin werden unter anderem die Ergebnisse eines Gutachtens von Dr. Irene Becker präsentiert, in dem eine alternative Berechnung von Regelbedarfen vorgenommen wurde. Diese würden in der Konsequenz zu höheren Regelsätzen führen. 

"Wir bewerten das Positionspapier als wichtigen Beitrag zur politischen Debatte. Denn es zeigt, dass nicht eine scheinbar objektive Statistik, sondern konkrete politische Setzungen über das letztendliche Leistungsniveau entscheiden. Innerhalb eines verfassungsrechtlichen Rahmens hat der Gesetzgeber einen politischen Handlungsspielraum. Wir werden uns in der anstehenden Regelsatzneuberechnung dafür einsetzen, dass dieser Handlungsspielraum zu Gunsten der Betroffenen ausgeschöpft wird und damit die materiellen Lebensbedingungen für die Menschen verbessert werden."

Zum Hintergrund:

In diesem Jahr steht wieder eine grundlegende Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze auf der Tagesordnung. Dazu ist der Gesetzgeber verpflichtet, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 vorliegen. In einer Sonderauswertung wird der Regelbedarf nach einem statistischen Verfahren ermittelt. Im dritten Leitsatz des Urteils vom 9. Februar 2010 stellt das Bundesverfassungsgericht dazu klar, dass „zur Ermittlung des Anspruchumfangs […] der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen [hat].“

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