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03.07.2019 | Pressemitteilung

AWO zum Urteil gegen Kristina Hänel: aufgeschoben, nicht aufgehoben.

§219a muss abgeschafft werden!

AWO Bundesvorstandsvorsitzender Wolfgang Stadler erklärt zum aufgehobenen Urteil im Fall der Ärztin Kristina Hänel: „Kristina Hänel ist nicht entlastet worden, stattdessen muss sie sich erneut wegen reiner Information ihrer Patientinnen vor Gericht verantworten. Das heutige Urteil des Oberlandesgerichts im Fall Hänel zeigt, dass wir es mit einer unklaren Rechtslage zu tun haben. Nur die Streichung des §219a StGB wird zu einer Verbesserung der Situation führen.“

Nach der neuen Gesetzeslage dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar öffentlich darüber informieren, dass sie Abbrüche vornehmen. Weitere Informationen wie bspw. die Art der Methode fallen nach wie vor unter den verbotenen Bereich der Werbung. Im Gesetz war vereinbart worden, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine von der Bundesärztekammer erstellte Liste mit allen Praxen und Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sowie die angebotenen Methoden auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

„Die vom Gesetzgeber versprochene Liste existiert nicht. Die Informationsfreiheit von Frauen und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ist durch die Gesetzesreform nicht wirklich verbessert worden“, erklärt Wolfgang Stadler. „Frauen werden nicht durch das Vorenthalten von Informationen von Abtreibungen abgehalten. Kostenlose Verhütungsmittel, genügend Hebammen für die Begleitung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, ausreichend Kita- und Hortplätze, sowie die Aufwertung von Sorgearbeit und die Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut sind Baustellen, die dringend angegangen werden müssen, will man die Gesellschaft wirklich Kinderfreundlicher gestalten“, schließt Stadler.

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