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19.08.2021 | Pressemitteilung

AWO fordert Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz im Gesundheitssystem

Forderungen an die zukünftige Bundesregierung.

Die AWO fordert die zukünftige Bundesregierung auf, bestehende Barrieren abzubauen und das Gesundheitssystem inklusiv und barrierefrei zu gestalten.

„Die Corona-Pandemie macht strukturelle Ungleichheiten und Benachteiligungen sichtbar. Vor allem im Gesundheitssystem wird deutlich, an wie vielen Stellen Menschen mit Behinderungen und andere von Diskriminierung betroffene Zielgruppen benachteiligt und durch bestehende Hürden wie mangelnde Barrierefreiheit oder Vorurteilen an einem gleichberechtigten Zugang auch zu Informationen und Wissenserwerb gehindert werden. Viele Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maße auf medizinische und therapeutische Aufklärung und Unterstützung angewiesen. Leider kann jedoch vielerorts das Recht auf freie Arztwahl nicht eingelöst werden. Zudem ist das Thema Barrierefreiheit laut der Stiftung Gesundheit in 140.000 von 220.000 Arztpraxen bundesweit nicht präsent“, erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des Vorstandes des AWO Bundesverbandes e. V.

„Zum anderen müssen wir feststellen, dass in Deutschland täglich Menschen im Gesundheitssystem benachteiligt und/oder diskriminiert werden. Wir müssen also dringend das Thema Diskriminierungsschutz auf die politische Agenda setzen. Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz sind zwei Themen, die zusammen gedacht und gemeinsam angegangen werden müssen“, so Döcker weiter.

Die Forschungserkenntnisse zu Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitssystem aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit und sexueller Identität, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in diesem Jahr veröffentlicht hat, muss die Politik als Maßstab für die kommende Legislaturperiode nutzen.

Ein gutes Gesundheitssystem ermöglicht allen Menschen einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen und Wissenserwerb über Gesundheit und das Gesundheitssystem sowie zu medizinischen und therapeutischen Leistungen. Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland dazu, Menschen mit Behinderungen eine wohnortnahe, gesundheitliche, qualitativ hochwertige Versorgung zu garantieren. Aus Sicht der AWO bedarf es nun eines Vierklangs aus konkreten gesetzlichen Vorhaben: die verpflichtende Barrierefreiheit für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, wie Arztpraxen es sind; grundlegende bewusstseinsbildendende und qualifizierende Maßnahmen; weitere Forschungsvorhaben und gezielte Investitionen zum Barriereabbau im Gesundheitswesen.

Die AWO erwartet daher von der zukünftigen Bundesregierung, die beiden zentralen Themen Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz im Gesundheitssystem voranzubringen.

Die AWO begleitet die 12 Wochen bis zur Wahl unter dem Motto „Deutschland, Du kannst das!“ mit sozial- und gesellschaftspolitischen Forderungen an die kommende Bundesregierung. Aktuell startet die Themenwoche „Inklusion für alle“. Mehr dazu unter: awo.org/bundestagswahl-2021.

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