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Wir brauchen die solidarische Bürgerversicherung

Von: Claus Bölicke

 

Damit pflegebedürftige Menschen auch in Zukunft eine angemessene Pflege und Betreuung erhalten, ohne einen Großteil der Kosten und Kostensteigerungen allein den Betroffenen aufzubürden, plädiert die AWO seit Jahren für die Einführung einer solidarischen Bürgerver­sicherung (siehe z.B. hier und hier) mit folgenden Eckpunkten:

  • Umfassende Versicherungspflicht der Bevölkerung einschließlich Selbständiger und Beamter zu einem festen Stichtag
  • Alle Einkommensarten sollen einbezogen werden
  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung
  • Eine Beitragsbemessungsgrenze für alle Einkommensarten
  • Zugriff auf die Rücklagen der privaten Krankenversicherer

 

In zwei Gutachten im Auftrag des AWO Bundesverband e. V. wurden sowohl die Kosten der Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege berechnet als auch die rechtliche Umsetzbarkeit geprüft. 

 

Gutachten beweisen: Die Bürgerversicherung ist machbar
Das erste Gutachten belegt die Nachhaltigkeit, Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit sowie die Gerechtigkeit der Bürgerversicherung. Für die Bürger entstehen keine zusätzlichen Kosten, keine Notwendigkeit für eine private Zusatzversicherung und auf ein risikobehaftetes kapitalgedecktes System kann verzichtet werden. Das zweite Gutachten beweise zudem, dass weder verfassungsrechtliche Bedenken noch ein nicht zu schulternder Verwaltungsaufwand einer Einführung im Wege stehen.  

 

Des Weiteren sind zur Finanzierung von Pflege die Kosten der Behandlungspflege in Heimen künftig von der Krankenversicherung zu übernehmen. Systemfremd sind diese seit Einführung der Pflegeversicherung mit dem Pflegesatz im Heim abgegolten. Defacto haben damit Heimbewohner*innen keinen Anspruch auf Kostenübernahme der Behandlungspflege mehr, wenn sie in ein Pflegeheim ziehen. Und das, obwohl sie krankenversichert sind.

 

Der Eigenanteil ist viel zu hoch
Zusammen mit der über Jahre fehlenden, regelmäßigen Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung an die Inflations- und Lohnkostenentwicklung führte dies über die Jahre zum Anstieg des Eigenanteils an den pflegebedingten Kosten im Heim, die inzwischen bis zu 800 € pro Monat betragen können. Daher fordert die AWO auch, dass künftig die Leistungen der Pflegeversicherung automatisch an die Inflations- und Lohnentwicklung angepasst werden, um den bisherigen jährlichen Kaufkraftverlust der Pflegeversicherungsleistungen um 1,3 % pro Jahr zu verhindern.

 

Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung und damit auch die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit stellt nach Auffassung der AWO eine ge­samtgesellschaftliche Aufgabe dar, die auch in Zukunft solidarisch getragen und finanziert werden muss. Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft stellt dies eine besondere Herausforderung dar. Damit dies gelingen kann, ist es notwendig, die Pflegeversicherung nachhaltig finanziell abzusichern.

Dies ist ein Blogpost im Rahmen des AWO-Wahlcountdowns 2017. Die Wochen vor der Wahl begleitet die AWO mit ihrem Wahlcountdown: 12 Forderungen an die Politik, eingebettet in 12 Themenwochen. Dieser Blogpost ist Teil der Themenwoche "Pflege".

Alle Themenwochen des Wahlcountdowns gibt es hier.

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