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13.12.2018 | Pressemitteilung

Kompromiss zu §219a – ein Armutszeugnis für die Koalition

Von: verantwortlich Mona Finder

 

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Das vorliegende Ergebnis ist kein Zeichen für ernsthafte politische Kompromissfähigkeit. Dieser sogenannte Kompromiss ist ein Armutszeugnis für die Arbeit der Großen Koalition und ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Frauen. Nach einem Jahr Verhandlung wurde gestern Abend ein Vorschlag vorgelegt, der die Situation der Frauen und die der Ärztinnen und Ärzte eher verschlimmert, als verbessert. Das im Kompromiss verankerte Ziel der Hilfe und Unterstützung für ungewollt schwangere Frauen, wird so nicht erreicht. Wer das erreichen will, muss den Paragraphen streichen.“

 

Seit November 2017 wird um die Abschaffung des §219a StGB, dem Werbeverbot über Schwangerschaftsabbrüche, politisch und gesellschaftlich gerungen. Der vorgelegte Kompromiss stigmatisiert Schwangerschaftsabbrüche und ungewollt schwangere Frauen weiter. Damit handelt die Koalition gegen die mehrheitliche Meinung in der Bevölkerung. Es werden bürokratische Regelungen aufgesetzt, die die einfache Bereitstellung von Informationen in keiner Weise verbessern werden. Als Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit steht die AWO fest an Seite der betroffenen Frauen und wird sich weiterhin für die Informationsfreiheit von Frauen und die Abschaffung des §219a einsetzen.

 

In einem offenen Brief setzte sich die AWO mit anderen Verbänden für die Abschaffung von § 219a ein.

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