Aktuell
02.10.2012 | Stellungnahmen

Handreichung "Interkulturelle Öffnung in der Schuldnerberatung"

Von: Sabine Weisgram

 

Für die AWO bedeutet interkulturelle fachliche Qualifizierung, Vielfalt und Anderssein zu erkennen, zu respektieren, zu würdigen und zu fördern. Die Debatte der interkulturellen Öffnung findet in diesem Zusammenhang im Verband als Querschnittsthema in vielfältiger Form ihren Eingang, wie z. B. in Diskussionen, Leitdiskursen, Fortbildungsangeboten, Durchführung von Projekten usw. Diese Initiativen und Aktivitäten sind, wie die vorliegende Handreichung, Ausdruck der Verantwortung des Bundesverbandes, gemeinsame interkulturelle Konzepte für die einzelnen Arbeitsfelder der sozialen Arbeit zu entwickeln und umzusetzen.

Im Zusammenhang mit Inklusion bedeutet interkulturelle Öffnung der Schuldner- und Insolvenzberatung, die Angebote zielgruppen- und bedarfsorientiert in einer inklusiven Gesellschaft so zu gestalten, dassMenschen mit Migrationshintergrund einen gleichberechtigten Zugang zu diesen haben.Um dies zu erreichen, sind Führungskräfte und Beschäftigte der Dienste und Einrichtungen aufgerufen,Konzepte und Methoden zur Verfügung zu stellen, mit denen sie ihre Angebote entsprechend der Einwanderungsrealität konzipieren sowie Zugangsbarrieren identifizieren und abbauen können. Grundsätzlich und wichtig ist, interkulturelle Orientierung und Öffnung als Suchbegriff zu verstehen, der je nach Standort, Handlungsfeld, kommunalen Ressourcen etc. unterschiedlich gefüllt und umgesetzt werden kann. Der Prozess der interkulturellen Öffnung wird als offener, fortwährender Prozess begriffen.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...