Aktuell
10.11.2016

Familiennachzug – AWO fordert Aufhebung der Zweijahresfrist

Von: Mona Finder

 

Heute wird im Bundestag der Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär Geschützte) behandelt. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können, denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO-Vorstands

„Der Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Die aktuelle Frist von zwei Jahren, bevor Personen mit subsidiärem Schutzstatus ihre Familienangehörigen nachholen dürfen, ist viel zu lang. Deshalb befürwortet die AWO den heute im Bundestag zur Beratung stehenden Änderungsvorschlag. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können, denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Der Familiennachzug muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die AWO grundsätzlich ab.

Das unterschiedliche Recht auf Familienzusammenführung je nach Anerkennung ist den Betroffenen kaum vermittelbar. Vor allem die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz trifft es hart, dass sie erst nach März 2018 ihre Eltern nachholen dürfen. Diese gesamte Gruppe hat praktisch keine Chance, die eigenen Eltern auf legalem Wege rechtzeitig nach Deutschland nachzuholen, da sie meist vor Ende des sehr lang währenden Verfahrens 18 Jahre alt werden.

Die aktuelle Regelung führt zu immer mehr Fällen, in denen anerkannte und subsidiär geschützte Flüchtlinge von ihren Familienmitgliedern über Monate dauerhaft getrennt sind, obwohl sich die Angehörigen in einem europäischen Staat befinden und ein Recht auf Familienzusammenführung haben. Diese Trennungen führen zu großer Verzweiflung und psychisch sehr belastenden Situationen.

Erfahrungsgemäß halten die Regelungen für den Familiennachzug die Menschen nicht von einem Fluchtversuch ab, sondern führen zu verzweifelten Versuchen auf allen Wegen der legalen oder illegalen Migration Familienangehörige nachzuholen. Die AWO setzt sich seit langer Zeit für eine Beschleunigung und Vereinfachung der aufwendigen und komplizierten Verfahren ein. In den AWO Beratungsstellen der Migrationsfachdienste nimmt das Thema des Familiennachzugs einen sehr breiten Raum ein, daher wissen wir um die Sorgen und Nöte der Menschen und setzen uns als AWO für die Änderung des bisherigen Gesetzes und damit für die Aufhebung der Zweijahresfrist ein.“

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